Falschangabe (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
bei bewussten Falschangaben können Beiträge bis zu 30 Jahre nachgefordert werden:
Verjährung von Sozialversicherungsbeiträgen
Gruß
RHW
Hallo,
bei bewussten Falschangaben können Beiträge bis zu 30 Jahre nachgefordert werden:
Verjährung von Sozialversicherungsbeiträgen
Gruß
RHW
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