Studentin über Mann versichern lassen (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
wenn die Bruttoeinkünfte zusammen 450 Euro nicht übersteigen, ist die kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V über die gesetzliche Krankenkasse des Ehegatten auf Antrag möglich (auch rückwirkend). Manche Krankenkassen haben auf ihrer Internetseite auch Antragsvordrucke für die Familienversicherung.
Gruß
RHW