Studentin über Mann versichern lassen (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, (vor 4345 Tagen) @ mia

Hallo,

wenn die Bruttoeinkünfte zusammen 450 Euro nicht übersteigen, ist die kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V über die gesetzliche Krankenkasse des Ehegatten auf Antrag möglich (auch rückwirkend). Manche Krankenkassen haben auf ihrer Internetseite auch Antragsvordrucke für die Familienversicherung.

Gruß

RHW


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