Familenversicherung möglich oder nicht (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Leo,
gern geschehen.
Es gibt zwei Jahresarbeitsentgeltgrenzen:
- die normale: 52.200 Euro (2013)
- die besondere: gilt für Personen, die am 31.12.02 als Arbeitnehmer in der PKV versichert waren (§ 6 SGB V). Die besondere JAEG ist mit der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze identisch.
Gruß
RHW