AOK (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Mittwoch, 27.11.2013, 10:02 (vor 3828 Tagen) @ Gloria

mit welcher Begründung lehnt die AOK die Kostenübernahme ab? Handelt es sich um ein spezielles Verfahren? soll die OP vielleicht in einem Krankenhaus durchgeführt werden, mit dem kein Vertrag besteht?

eine Begradigung der Nasenscheidewand ist normalerweise eine übliche OP und wird übernommen....


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