Gesundheitsfragen beantworten (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 28.11.2013, 06:59 (vor 3823 Tagen) @ Steinbock

kann jemand einen tipp geben?


jepp...

Steinbock, ich bitte Dich!

wenn die Gesundheitsprüfung deines Antrags abgeschlossen ist,
bekommst Du ein erneutes Angebot mit einer erneuten Erklärung die Du unterschreiben musst.

Du beschreibst Invitatio.

Der Fragesteller sagte aber: "habe vor knapp 4 wochen einen antrag zur privaten ZUSATZversicherung im Stationären und Zahnbereich gestellt."

Wenn es ein Antrag war, dann endet die vorvertragliche Anzeigepflicht mit der Antragstellung.

(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

http://dejure.org/gesetze/VVG/19.html

Unter anderem steht dort: ob in der Zwischenzeit seit Antragstellung irgendwelche neuen Erkrankungen aufgetreten sind, oder Du einen Arzt aufgesucht hast.

Kann, nicht muss. Wenn gefragt wird, dann muss geantwortet werden. Bei Invitatio immer! Bei Antrag kann sein, muss aber nicht!

Bitte Fragen exakt beantworten, Danke!

Thorulf Müller
derKVProfi


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