neue Krankenversicherungskarte (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Samstag, 18.01.2014, 19:17 (vor 3775 Tagen) @ Michael

Hallo,
die egK-Karte ist Pflicht und damit auch das Bild darauf.
es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen auf ein Bild verzichtet werden kann. Wer sich also weigert ein Bild einzureichen oder direkt bei der Kasse machen zu lassen, der bekommt keine neue Karte
und hat deshalb beim Arzt/Zahnarzt Probleme. Es gibt für die alte KVK noch eine "Gnadenfrist" bis zum 31.03.2014 (meines Wissens nach), in der die Ärzteschaft eine Anerkennung und damit auch eine Abrechnung vornehmen können. Wenn man den Zahlen der einzelnen Kassenglauben darf (und warum sollte die da etwas Falsches sagen), dann sind mehr als 90% der Versicherten mit der EgK
ausgestattet. Wenn man weiß, dass ausser dem Bild und der lebenslangen Krankenversicherten-Nr. nix anderes auf der Karte gespeichert ist als auf der alten Karte, dann muss man sich schon über die "Verweigerer" und deren Argumente wundern. Datenschutz und Verhinderung von Kartenmissbrauch wollen alle - beim Personalausweis lamentiert ja auch keiner und da ist eine Neubeschaffung schon recht teuer.
Gruss
Czauderna


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