fälschlicherweise PKV versichert gewesen? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 28.02.2014, 14:06 (vor 3731 Tagen) @ Schnumbi

Hallo,
im Grundsatz ganz einfach, aber nur iM Grundsatz. Der Arbeitgeber
hat die Verpflichtung zur Prüfung der Krankenversicherungspflicht, d.h. bei der Anmeldung als Arbeitnehmer bei der GKV. muss er prüfen ob eine Krankenversicherungspflicht besteht oder nicht. In diesem Fälle hätte er prüfen müssen ob sein Arbeitnehmer wirklich Kranken versicherungspflichtig ist oder ob er hauptberuflich Selbständig ist. Diese Prüfung (Statusfeststellung) nimmt er natürlich nicht selbst vor sondern die GKV-Kasse bzw. der Rentenversicherungsträger. In der Praxis ist es meist so, dass die Arbeitgeber grundsätzlich von Krankenversicherungspflicht ausgehen
und dies erst im Nachgang ggf. korrigiert wird. Wie das in diesem Fall jetzt konkret gelaufen ist, können wir von hier aus nicht sagen, wahrscheinlich ist aber, dass der Arbeitgeber auf "Zuruf" des Arbeitnehmers nur eine Anmeldung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gemacht hat.
Wenn nun die Prüfung des Rentenversicherungsträgers beim Arbeitgeber ergibt, dass der Arbeitnehmer auch der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegt, dann muss der Arbeitgeber im Rahmen der Verjährungsfrist (Normalfall) die Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge nach zahlen, nicht der Versicherte.
da heißt auch, der Arbeitgeber kann die Arbeitnehmeranteile von seinem Arbeitnehmer noch fordern oder nach verrechnen, solange dieser noch bei ihm beschäftigt ist, ansonsten hat er alleine die Nachzahlung zu tragen. Die kasse hält sich grundsätzlich an den Arbveitgeber, was Pflichtbeiträge angeht.
Es handelt sich also um Nachzahlung an die Kasse, nicht um eine Rückzahlung.
Wie es sich nun mit den PKV-Beiträgen des Versicherten verhält, das kann ich nicht sagen - ich vermute aber mal, dass es dazu auch schon klare Rechtsprechung gibt zur Frage ob auch hier der Arbeitgeber haftbar gemacht werden könnte (durch den Arbeitnehmer), wenn es keine Rückerstattung durch die PKV geben
kann.
Gruss
Czauderna


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