Nach Kündigung in PKV bleiben (Private Krankenversicherungen)
Wenn Sie keinen Tatbestand der Versicherungspflicht (Arbeitslosengeld, sv-pflichtige Tätigkeit unterhalb der jahresarbeitsentgeltgrenze, etc.) erfüllen, können Sie in der PKV bleiben.
Sie könnten, wenn Versicherungspflicht in der GKV eintritt, auch die Möglichkeit einer Befreiung nach § 8 SGB V prüfen lassen.
Sie könnten aber die PKV auch einfach weiter fort bestehen lassen, wenn Sie in die GKV müssen oder auch als Zusatzversicherung fortführen (in Abhängigkeit von Versicherer und Tarif)!
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