Rückkehr zum Beamtentarif nach Beurlaubung (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 28.09.2014, 13:46 (vor 3522 Tagen) @ Ingrid16

Wenn das so ist, dann ist das entweder suspekt oder Sie haben in der Zeit Ihre Rechte nicht entsprechend gewahrt (Tarifwahl).

Ohne Akteneinsicht (Beauftragung und Bevollmächtigung - entgeltpflichtige Tätigkeit) kann man Ihnen nicht helfen.

Also beauftragen Sie einen Versicherungsberater, also zum Beispiel meinen Arbeitgeber, also mich, oder einen anderen Versicherungsberater oder einen Rechtsanwalt!

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