Beitragsrückzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 16.10.2014, 15:13 (vor 3487 Tagen) @ greenshoes

Hallo,
zunächst - was sind das für zwei Jobs und wie viel Geld bekommst du dafür (Brutto). Die Beitragshöhe lässt ein Einkommen von ca. 1060,00 € vermuten.
Selbstverständlich hast du recht, dass ohne eine Begründung nicht so einfach für zwei Jahre rückwirkend abgebucht werden darf - dagegen solltest du dich wehren. Ob die Forderung der Kasse allerdings dem Grunde nach richtig ist, das kann man erst so richtig beantworten wenn du die Eingangsfrage beantwortet hast.
Gruss
Czauderna


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