Altersrückstellung kündigen? (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 07.11.2014, 14:46 (vor 3482 Tagen) @ dopser

An der mißverständlichen Formulierung ändert sich nichts - Beauftragung/Bevollmächtigung und Vorlage der Unterlagen.

Das, was da passieren soll, dient nur der Provisionsmaximierung dees Vermittlers und nicht ddem Vorteil des Kunden, wenn es grundsätzlich so ist, wie es beschrieben wurde.

Was man machen kann, das erarbeite ich gerne, wenn ich Einsicht in den konkreten Vertrag habe: PKV-Optimierung

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum