Krankenkasse stellt keine Mietgliedsbescheinigung aus (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Sonntag, 08.02.2015, 18:13 (vor 3372 Tagen) @ Krokodil


Im übrigen sind 1. meine Gründe ausreichend um von der Fotopflicht befreit zu werden.

hmmm... welcher religiösen Gemeinschaft gehörst du denn an? ich kenne es so, dass auch jemand der aus religiösen Gründen einen Schleier trägt, ein Bild einreichen muss, auf dem das Gesicht erkennbar ist.

Laut Gesetz gelten nur für Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und für Versicherte, "deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist" Ausnahmen von der Bilderpflicht. Damit sind Menschen gemeint, die so krank sind, dass sie nicht zum Fotografen fahren können.

2. Muss die Krankenkasse eine Versicherungsbestätigung schicken, damit über das Ersatzverfahren abgerechnet werden kann. Dumm nur, wenn Sie es nicht macht.

das ist so nicht richtig hier findest du ein Urteil, in dem das Gegenteil entschieden wurde

ich arbeite auch bei einer Krankenkasse und dort werden die Versicherungsbescheinigungen noch ausgestellt - aber es bedeutet viel zusätzliche Arbeit für alle Beteiligten: für die Kassen, für die Arztpraxen und letztendlich auch für die Versicherten.

hier findest du Infos zum Thema von der Verbraucherzentrale


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