Aufteilung der PKV Beträge auf Elternteile (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 19.02.2015, 10:47 (vor 3378 Tagen) @ Matthias S.

Beide Ehepartner sind Arbeitnehmer und verdienen über JAEG? Richtig?

Das kann ich zwar mutmaßen, könnte aber auch anders sein. Wäre für die Beurteilung wichtig.

AG-Zuschuß richtet sich nach § 257 SGB V in Verbindung mit § 10 SGB V.

"und ihre Angehörigen, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten nach § 10 versichert wären"

und

"(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."

Und das ist eindeutig. Ihr Arbeitgeber hat da m. E. im Sinne des Gesetzes Recht.

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