Aok Kündigen (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 11.03.2015, 16:21 (vor 3341 Tagen) @ yull

Hallo,
natürlich kannst Du deine Kündigung jetzt noch zurücknehmen und natürlich kannst du auch die Unterschrift unter die Kündigungsrücknahme verweigern.
Du musst eben nur standhaft bleiben, egal wie du dich entscheidest.
Gruss
Czauderna


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