GKV-Versicherung ohne Einkommen (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 25.03.2015, 20:38 (vor 3327 Tagen) @ Werner72

Hallo,
richtig, es zählen nur die Kapitalerträge, nicht das Vermögen selbst, und wenn man es hin bekommt, dass diese Kapitalerträge nur einem der beiden Ehegatten zufließen, dann klappt es für den anderen u.U. auch noch weiter mit der Familienversicherung.
Gruss
Czauderna


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