Öffnungsaktion/-klausel (Private Krankenversicherungen)

Anja @, Hamburg, Dienstag, 07.04.2015, 20:54 (vor 3331 Tagen)

Liebes Forum,

ich bin seit dem 16.08.2010 Beamtin in Hamburg (erst auf Probe, jetzt auf Lebenszeit). Gerne möchte ich nun eine PKV abschließen. Meine zwei Vorabanfragen sind jedoch abgelehnt worden.
Gilt für mich nicht die Öffnungsklausel?

Wenn ja, was genau muss ich bei dem verbindlichen Antrag beachten, damit diese auch wirklich greift? Reicht z.B. ein einfacher ANtrag per Brief mit der Bitte um Annahme des Probeantrages im Rahmen der Öffnungsklausel?

Wenn ich nicht von der Öffnungsklausel profitieren kann, warum nicht?

Vielen Dank für eure Mühe
Anja


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