Krankenkassenwechsel PKV zu GKV nach Heirat? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 27.05.2015, 11:42 (vor 3265 Tagen) @ Czauderna

405 Euro ist die Grenze in 2015 Günther .....

Und bei Minijob sogar 450,-- Euro

Und "arbeitslos" ist fallbezogen zwar richtig, juristisch aber mißverständlich formuliert! Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf Leistungen .....

+++klugscheißermodus aus+++

Ganz, ganz wichtig ist aber auch, dass die Hochzeit vor dem Beginn der Mutterschutzfristen gemäß § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes erfolgt, denn sonst ist die Familienversicherung auch ausgeschlossen, gell???

Also in ein paar Monaten könnte auch zu spät sein .... hurtig, hurtig ....

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