Umstellungsrecht bei der DKV in den Bedingungen? (Private Krankenversicherungen)

Ina R., Freitag, 12.06.2015, 12:33 (vor 3265 Tagen)

Hallo Zusammen,
kennt sich jmd. bei der DKV (Q30...) aus?
Ich bin seit einigen Jahren verbeamtete Lehrerin in BaWü (70%).
Im Sept. plane ich eine Auszeit von 1 Jahr.
Hierzu fragte ich nach einem Umstellungsangebot bei der DKV an.
Folgende schriftl. Antwort erhielt mein Betreuer:

"...nach eingehender Prüfung innerhalb unserer Tarife, gibt es für Frau ...

keine Umstellungsmöglichkeit, mit der Sie sich die Rechte auf
Ihren bestehenden Beihilfeergänzungstarif sichern könnte.

Es wäre für die Kundin daher besser, wenn Sie für die Dauer Ihrer
Auszeit eine Mitgliedschaft in der GKV erwerben könnte und für Ihren
bestehenden Versicherungsschutz bei der DKV eine Anwartschaft
vereinbart wird. Dies müsste allerdings bei der GKV angefragt werden.
Ist Frau ... verheiratet? Dann hätten Sie und Ihr Sohn Anspruch
auf Familienversicherung über den Ehemann.

Bitte klären Sie das mit der Kundin und geben mir einfach Bescheid.
Sollte die GKV keine Option sein, müssen wir prüfen ob für die Kundin
eine Sonderlösung möglich ist.

GKV/Fam.Vers. ist für mich nicht möglich.
Gibt es gemäß der Versicherungsbedingungen tatsächlich keinen Anspruch auf bedarfsgerechte Umstellung?
Ich weiss, das dass noch bis vor einigen Jahren gar kein Problem bei der DKV war.

Könnte mir hier bitte jemand Auskunft geben?

Lieben Dank.
Ina


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