Wechsel von pKV zu gKV nach Referendariat (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Freitag, 12.06.2015, 12:55 (vor 3234 Tagen) @ Michael

Hallo,
wie der KV-Profi scho0n geschrieben hat, wenn Sozialversicherungspflicht, genauer gesagt, Krankenversicherungspflicht vorliegt, und das wäre in diesem Fall dann so, dann muss sie sogar in die GKV.
Das mit der Heirat käme nur dann in Frage, wenn sie zum Zeitpunkt der Eheschließung keine einnahmen über 405,00 € mtl. hätte.
Gruss
Czauderna


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