PKV Öffnungsklausel (Private Krankenversicherungen)
Ja, das ist falsch ...
Das sind die Vorgaben für die Öffnungsaktion an der die Universa teilnimmt:
Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte, die bereits am 31. Dezember 2004 in einem der folgenden Dienstverhältnisse standen und zum Zeitpunkt der Antragstellung freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind:
• Beamte auf Probe sowie auf Zeit oder Lebenszeit mit Anspruch auf Beihilfe (Soldaten zählen nicht hierzu), auch soweit sie ein Ruhegehalt beziehen (Pensionäre);
• Richter mit Anspruch auf Beihilfe; • Versorgungsempfänger (Beamte und Richter im Ruhestand) mit Anspruch auf Beihilfe.
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