HILFE!!! Debeka wechsel von Tarif P zu B (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 11.12.2015, 08:34 (vor 3097 Tagen) @ Wiewaswo

Da ist nichts definiert.

Es gilt für Tarifwechsel § 204 VVG, wenn nicht bei Änderung der Beihilfe oder des Beihilfeanspruchs § 199 VVG zur Anwendung kommt.

Die Debeka nimmt aber Umstellung von Bisex (P/Z) nach Unisex (B) an, ohne wegen den Mehrleistungen zu zicken, wenn und soweit nicht noch mehr verlangt wird.

Das ist ein jetzt, hier und heute verhalten, auf das es keinen rechtlichen Anspruch gibt!

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