Deutsche BKK Dialysefahrt (Gesetzliche Krankenkassen)

robinBKKus, Montag, 21.12.2015, 13:35 (vor 3052 Tagen)

Ich bin schon mehrere Jahre Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung Deutsche BKK. Mit den Jahren ist die Krankenkasse von Tag zu Tag schlimmer. Geschweige das ich früher eine Ansprechperson bei der Deutschen BKK hatte, ist neuerdings jeden Tag ein anderer Berater oder Beraterin am Telefon. Auch das Filialenetz ist so eng gestreut, das nicht mal eine Filiale in der Landeshauptstadt Stuttgart existiert. Wohl aber in Neckarsulm.

Mag sein das wenn jemand mobil ist, das kein Thema ist, aber ich als 100 % Schwerbehinderter Dialysepatient der auch zur Arbeit geht und nicht mobil ist, ist das schon eine große Belastung. Und Neckarsulm liegt von mir mehr als 50 km entfernt.

Nun gut. Anfang dieses Jahres bin ich aus NRW nach BW wegen meiner Arbeitsstelle umgezogen. Was am Anfang hieß neben einer Nachtdialyse auch ein Taxiunternehmen zu finden. Neben das in BW es sehr wenige Nachtdialysen gibt, hatte ich auch das Pech oder das Glück in einer Stadt zu kommen wo ein Taxiunternehmerkrieg herrscht.So gestalteten sich bei Anfragen bei den meisten Taxiunternehmen ob Sie Fahrten zur Nachtdialyse machen, das man eine Absage bekam. Oder das die Fahrten nicht tätigen werden bis die Krankenkasse nicht genehmigt. Wenn der Umzug zum Jahresbeginn vollzogen wurde, so ist auch die Bearbeitung oder Genehmigung von Dialysefahrten nicht die schnellsten. Und ohne Dialyse kann kein Dialysepatient. Da jede Taxifahrt in einer Richtung um die 45 € betrug läpperte sich der Preis. Noch dazu das ich Hartz IV Empfänger war, hatte ich auch nichts Erspartes. Und das was war, war äußerst schnell verbraucht. Von den Taxiunternehmen die dann eine Zusage machten, waren einige die dann sehr spät kamen. Wenn ich nicht arbeiten würde, wäre es mir eigentlich egal. Aber da ich nach der Dialyse sofort früh morgens zur Arbeit muss, ist mir das nicht egal.

Nun gut, irgendwann fand ich ein vernünftiges Taxiunternehmen mit denen die Dialysefahrten reibungslos und ohne Verspätung klappen. Irgendwann kam ein bestimmter Anruf von einem speziellen Mitarbeiter der das Taxiunternehmen anrief und ihm vorbreitete das die einen Vertrag unterschreiben sollen mit einem bestimmten Preis. Das Taxiunternehmen weigerte sich, weil der Preis schon deutlich unter dem Niveau war. Nun gut, die Fahrten liefen wieterhin ohne Probleme. Mitte November schickte die Deutsche BKK mir ein Schreiben das Sie ein Taxiunternhemen wählen würden und falls ich was dagegen hätte ich Wiederspruch einlegen sollte. Nach der Gesetzteslage ist es so das jeder Patient freie Auswahl des Taxiunternehmens hat. Da ich zu dem Zeitpunkt als alleinstehender 100 % Schwerbehinderter alleine einen Umzug vollziehen musste, konnte ich auch nicht sofort antworten. Anfang Dezember kam dann das Schreiben das mein neues Taxiunternehmen eine Firma ist die den indischen Namen Hollywoods trägt. Bei mir schrillten die Alarmglocken aus mehreren Gründen, die ich hier nicht näher eingehen werde. Nach geleisteten Widerspruch von mir, kam ein Brief wo man mir drohte das beim einbehalten des alten Taxiunternehmens ich die Mehrkosten tragen muss und Vertragsstrafzahlungen!!!

Wie soll ich Verstragsstrafzahlungen zahlen den ich nicht unterschrieben habe und den ich auch nicht geschlossen habe!?! Zum anderen wollte der spezielle Sachbearbeiter das ich das Taxiunternehmen erst mal testen soll und dann später kann ich mich entscheiden wenn für ein anderes. Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Wenn ein Patient einem Taxiunternehmen zustimmt oder stillschweigend akzeptiert und danach ein anderes Taxiunternehmen wählt, musss er die Mehrkosten tragen ob er will oder nciht.

Auch stand im Schreiben das mein bisheriges Taxiunternehmen die neuen Ausschreibung nicht zugestimmt hatte. Von dem weiß mein jetziges Taxiunternehmen nichts, geschweige ich mich wundern muss das eine Krankenkasse innerhalb von 12 Tagen eine Ausschreibung durchgeführt hat, einen angeblichen Vertrag mit dem Unternehmen geschlossen hat. Bei meiner eigenen Recherche, spiegelte es raus das das Taxiunternehmen sich nicht auf eine Ausschreibung beworben hat, sondern die von der Deutschen BKK angerufen wurden.

Generell rechtlich, so mein Kenntnisstand muss eine Krankenkasse wenn eine Ausschreibung stellt die für alle Taxiunternehmen offen sein. Zweitens kann Sie das nur, wenn der Patient dem zustimmt oder der Krankenkasse äußert das die Krankenkasse dies machen kann. Diesem habe ich nicht stillschweigend wie auch anders nicht zugesimmt.

Na jetzt bin ich gespannt was der spezielle Mitarbeiter wieder machen wird. Zum anderen ich einen trfttigen Grund habe die Krankenkasse zu wechseln.

Bisher hat mir jede Krankenkasse bestätigt, das ich als Patient freie Taxiwahl habe. Außer die Deutsche BKK, die hat zwar kein Nein gesagt, aber auch kein Ja.


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