Kulanzmerkmale in Versicherungsbedingungen (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Montag, 15.02.2016, 10:55 (vor 3007 Tagen) @ JensK

Das ist ja eine ganz allgemeine fachliche und sicher interessante Frage!

Grundsatz:

Kulanz aus Beiträgen finanziert, wäre eine Veruntreuung von Kundengeldern. Steht sogar fast wortwörtlich in einem bekannten BGH-Urteil (cpap-urteil gegen LKH).

Regelkulanz ist von der BaFin untersagt. Regelkulanz ist die dauerhafte regelmäßige Leistung ohne Rechtsgrundlage.

Zulässig:

Es gibt aber immer eine individuelle Kulanz, die aber von der BaFin geprüft wird - jeder einzelne Fall.

Finanzierung:

Man könnte man in dem einen oder anderen Fall Mittel der e.a. RfB (in sehr engem Rahmen) nutzen.

Man kann auch den einen oder anderen Fall aus Beitragseinnahme finanzieren, wenn es denn in den Bedingungen steht und deswegen auch kalkuliert sein muss (Debeka Modell)!

Man kann es aus der Beitragseinnahme finanzieren, wenn man mögliche Ersparnisse dagegen halten kann (Über Höchstsatz GOÄ und dafür eine Kapazität und schnellere Genesung, etc,.)

Letztendlich geht es aber bei Kulanz immer um Bittsteller und das will ich nicht sein.

Ich will einen klaren Rechtsanspruch!

Kulanz ist eine Kann-Leistung und Kann-Leistung hat mein ehemaliger AG gerne als "Kannst-mich-am-Poppes-lecken-Leistung" bezeichnet!

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