GKV PKV Pflichtversicherung? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 17.02.2016, 14:38 (vor 2995 Tagen) @ derKVProfi

Nun der private Teil:

Mit einem Versicherungsbeginn im Januar 2016 verliere ich ggf. meine Anwartschaft und damit einen attraktiven unisex-Tarif.

NEIN!

Ferner verzichte ich auf 12 Monate niedrigere Beiträge und Privatleistungen (diese noch erhöht durch die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung als Bestandteil meines Tarifes).

Ja, Pech!

Überdies haben ich und auch meine Frau zwischenzeitlich privatärztlich abgerechnete Leistungen in Anspruch genommen.

GKV § 13 Kostenerstattung

Weiter bin ich nicht sicher, wer die Kosten für die Differenz privat/gesetzlich abgerechneter Leistungen bei einem Verbleib in der GKV für den Zwischenzeitraum 1. Mai bis Dezember 2015 tragen würde.

Sie!

Ferner habe ich derzeit für den betreffenden Zeitraum zwei Krankenversicherungen unterhalten.

Ja, stimmt ...

Hinzu kommt noch, dass ich während meiner Zeit in der GKV einen Zahnzusatzversicherung unterhalten habe und ich halte es für fraglich ob ich problemlos in diesen Tarif zum 01. April 2015 zurückkehren kann bzw. Leistungen rückwirkend geltend machen kann.

Nein!

Also, das ist wie es ist und löst sich, wenn Vorne das Arbeitsrecht richtig angewendet wird, in Wohlgefallen auf ... Gut, ein bißchen bleibt bei Ihnen hängen, ein bißchen mehr beim AG!

Das kann man aber auch aufdröseln ....

Wenn man das Ergebnis dann optimieren will, dann stehen Aufwand und Ertrag unter Umständen nicht in Relation, weil Sie mich ja bezahlen müssten!

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