Niederländer in Deutschland - wie und wo dauerhaft versicher (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
noch eine kleine Ergänzung:
- wenn er jemals in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung (ggf. auch als Kind) hatte, kann er sich nur an diese Krankenkasse wenden.
- wenn er ggf. danach eine deutsche private Krankenversicherung hatte, kann er sich nur in der privaten Krankenversicherung versichern.
Gruß
RHW