Niederländer in Deutschland - wie und wo dauerhaft versicher (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Donnerstag, 17.03.2016, 10:59 (vor 2966 Tagen) @ ratte123

Hallo,

noch eine kleine Ergänzung:

- wenn er jemals in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung (ggf. auch als Kind) hatte, kann er sich nur an diese Krankenkasse wenden.

- wenn er ggf. danach eine deutsche private Krankenversicherung hatte, kann er sich nur in der privaten Krankenversicherung versichern.

Gruß
RHW


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