Wohnsitzverlegung ins Ausland (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 28.08.2016, 14:02 (vor 2812 Tagen) @ JensK (2)

Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der EU/EWR oder Schweiz verlegen, dann bekommen sie nach Tarif und nach deutscher GOÄ erstattet.

Das kann in der Schweiz zu erheblichen Differenzen führen.

Frankreich und Spanien sind da zur zeit nicht wirklich problematisch!

Außerhalb EU/EWR/Schweiz sind Sie nur für temporäre vorübergehende Aufenthalte versichert.

Dann gelten dann noch andere Regelungen!

Eine andere PKV suchen mit besseren Aussagen - komplex und letztendlich immer eine Frage der individuellen Situation.

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