Beiträge bei Einkommen im Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Samstag, 29.10.2016, 19:07 (vor 2707 Tagen) @ Wolfgang42

Hallo Wolfgang42,

die Familienversicherung ist nur möglich, wenn die monatlichen Einkünfte 415 Euro monatlich nicht übersteigen. Auf dem jährlichen Überprüfungsbogen wurde unterschrieben, dass Änderungen der Einkünfte unverzüglich der Krankenkasse mitgeteilt werden.

Nach dem Ende der Familienversicherung muss die Krankenkasse die weitere Krankenversicherung prüfen. Also am besten der Krankenkasse die Abmeldung vom dt. Einwohnermeldeamt und/oder den Nachweis der Krankenversicherung im Ausland einreichen.

Ggf. auch über eine Anwartschaft bei der dt. Krankenkasse informieren (ca. 52 Euro monatlich.

Gruß
RHW


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum