unzulässige Honorarvermittlung bei PKV Tarifwechsel (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 21.01.2017, 08:30 (vor 2646 Tagen)

Ab sofort ist es Versicherungsmaklern untersagt einen Verbraucher gegen gesondertes Entgelt etwas zu vermitteln.

Honorarvermittlung und die meisten PKV-Tarifwechseloptimierer ist damit der Stecker gezogen worden.

Gilt bereits ab 19.01.2017 ...... mit Vorlage Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag!

Paragraph 156 Abs. 4 GewO

Versicherungsvermittler nach § 34d Absatz 1 Satz 1 dürfen Vergütungen eines Dritten, der Verbraucher ist, auf der Grundlage eines Vertrages annehmen, der vor dem 18. Januar 2017 geschlossen wurde.“

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