GKV-Versicherungspflicht durch Elternteilzeit (Krankenkassenrecht)

Martin, Samstag, 11.02.2017, 12:27 (vor 2631 Tagen) @ derKVProfi

Na ja, was soll da ein Versicherungsberater helfen können, wenn das die Personalstelle entscheiden muss?

Alles andere - Modifikation von Verträgen (Teilzeit) und Beurlaubungen vor oder nach der Geburt - sind sowieso Sache des Arbeitgebers.

Aber danke für die Antwort, dass über die Pflichtmeldung allein der Arbeitgeber durch Meldung entscheidet und nicht eine Krankenkasse.


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