GKV-Versicherungspflicht durch Elternteilzeit (Krankenkassenrecht)
Na ja, was soll da ein Versicherungsberater helfen können, wenn das die Personalstelle entscheiden muss?
Alles andere - Modifikation von Verträgen (Teilzeit) und Beurlaubungen vor oder nach der Geburt - sind sowieso Sache des Arbeitgebers.
Aber danke für die Antwort, dass über die Pflichtmeldung allein der Arbeitgeber durch Meldung entscheidet und nicht eine Krankenkasse.