Antragstellung bei Öffnungsaktion (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Montag, 13.03.2017, 10:43 (vor 2595 Tagen) @ Fila

Es steht klar und eindeutig in der Broschüre des PKV Verbandes auf Seite 11:

"III. Antragstellung
Wichtig ist, dass bei Antragstellung eine Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen verlangt wird. Wenn bereits ein Antrag ohne Verweis auf die Öffnungsaktionen gestellt wurde, jedoch kein Vertrag zustande gekommen ist, kann bei diesem oder einem anderen Versicherer, der an den Öffnungsaktionen teilnimmt, ein neuer Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen gestellt werden.
Die erleichterten Bedingungen müssen nur von dem Versicherer gewährt werden, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde."

Ob Öffnung in frage kommt oder ggf. eine Versicherung zu normalen Konditionen möglich ist, sagt Ihnen ein darauf spezialisierter VersicherungsBERATER !

Voranfragen können Sie nicht machen!

Ein Probeantrag ist ein Antrag nach Invitatioverfahren und daher ein Antrag!

Warum wollen Sie partout versuchen ohne Öffnungsverfahren in die PKV zu kommen? Wegen dem Beihilfeergänzungstarif ???

Wichtig wäre doch erst einmal die Frage, welcher Versicherer in Frage kommt?

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