Kind geht eigene Wege. PKV kündigen? (Private Krankenversicherungen)
mein lieber derKVProfi,
Sie haben sogar recht - ich wollte nur herausfinden ob Sie dieses Urteil kennen.
Dann war doch ihre Antwort gegenüber des TE Christian falsch.
Sie hätten ihn doch zumindest auf den § 207 VVG Abs.2 aufmerksam machen müssen.
(2) Kündigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, gilt Absatz 1 entsprechend. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn die versicherte Person von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt hat.
Gruß vom Steinbock