Mahnung Beitragsschulden (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 02.06.2017, 20:16 (vor 2513 Tagen) @ Her xxx

Hallo,
Beiträge verjähren 4 Jahre nach Fälligkeit, d.h. vom Grundsatz her musst du den Beitrag zahlen.
Die Frage, ob du auch die aufgelaufenen Säumniszuschläge zahlen musst, die ist nicht so einfach zu beantworten - kommt es doch darauf an ob und wie oft die Kasse nachweislich den Beitrag bei dir angefordert hat - so, wie geschildert sehe ich hier eine Verhandlungsmöglichkeit.
Gruss
Czauderna


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