Welche Rechtsschutzvers. bei Streit um Beitrag (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 25.08.2017, 10:25 (vor 2436 Tagen) @ guenther74

Hallo,
das kann ich mir nicht vorstellen - nicht, dass es Kassen gibt, die so denken, sondern dass es dann auch so rechtlich abgesichert ist.
wenn das Gesetz ab 01.01.2018 gilt, dann kann nach meinem Rechtsverständnis keine Nachzahlung für Zeiten vor 2018 aufgrund dieser Gesetzesänderung gefordert werden.
Gruss
Czauderna


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