Öffnungsaktion + Beihilfeergänzung (Krankenkassenrecht)

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 02.02.2020, 12:22 (vor 1517 Tagen) @ Neuer

Dann hatten Sie den falschen Berater beauftragt!

Sind Sie sicher, dass es ein Versicherungsberater war, dem sie Geld gezahlt haben?

Oder hat sich ein Versicherungsvermittler bezahlen lassen, was möglicherweise nicht zulässig ist?

Öffnungsaktion ist klar - dazu beraten wir ja!

Die Debeka ist ein mögliche Lösung, aber nicht alternativlos!

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