Optimierung Beiträge GKV durch Einzahlung in AZK? (Gesetzliche Krankenkassen)
Ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung der Beiträge in der GKV.
Mein Einkommen liegt über der BBG der GKV. Im November / Dezember habe ich einen signifikanten Teil meines Gehalts auf ein Arbeitszeitkonto gepackt. Damit sank mein Brutto für diese zwei Monate und auch die Beiträge, die an die GKV abgeführt wurden.
Soweit so schön .... Allerdings ist mein Jahresgesamtbrutto noch über der BBG, so dass wenn man sich das Jahresgehalt anschaut, eigentlich nicht ausreichend Beiträge abgeführt wurden.
Jetzt meine Frage: Werden hier dann irgendwie BEiträge nachgefordert? Oder ist es o.k., das der Beitrag in Monaten mit weniger Brutto reduziert wird.
Optimierung Beiträge GKV durch Einzahlung in AZK?
Hallo,
ja, dadurch wird die Versicherung als solche nicht beeinflusst, d.h. wenn du wegen Überschreitens der Krankenversicherungspflichtgrenze freiwillig krankenversichert bist, bleibt dein Beitrag wie bisher und es kommt zu keiner Nachzahlung.
Anders wäre es, wenn du pflichtversichert bist, dann zählt das tatsächlich erhaltene Bruttoarbeitsentgelt und es werden auch die Beiträge (bis zur Beitragsbemessungsgrenze (entsprechend berechnet.
Gruss
Czauderna
Optimierung Beiträge GKV durch Einzahlung in AZK?
O.K., ich mache es mal konkreter.
Von Januar bis Juni verdiene ich z.B. 10.000€ pro Monat, es werden bis zur BBG Beiträge gezahlt.
Von Juli bis Dezember verdiene ich z.B. 2.000 € pro Monat, es werden in diesen Monaten deutlich weniger Beiträge bezahlt, da ja basierend auf das Monatsgehalt berechnet.
Da das Jahresgehalt ja über der BBG liegt, stellt sich die Frage, ob für Juli bis Dezember nachgezahlt werden muss.
Viele Grüße,
Michale
Optimierung Beiträge GKV durch Einzahlung in AZK?
Hallo,
ist das sicher, dass der Arbeitgeber auch tatsächlich die Kranken/Pflegeversicherung nach dem "niedrigeren" Entgelt abrechnet?
Wie ich schon schrieb - solange die freiwillige Versicherung nicht seitens des Arbeitgebers in eine Pflichtversicherung umgewandelt wird, was ich nicht glaube. Das Entgelt ist ja vorhanden, es wird eben nur über das AZK "verschoben". Insgesamt zählt immer die JAE (Jahresentgeltgrenze) zur Beurteilung. Deshalb verlängert sich ja nicht das Beschäftigungsverhältnis und die Gutschriften vom AZK werden aufgebraucht. Um eine konkrete und verbindliche Aussage dazu zu erhalten, rate ich unbedingt Kontakt mit der Krankenkasse und/oder mit dem Arbeitgeber diesbezüglich aufzunehmen.
Gruss
Czauderna