Freiwillig Krankenversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
das sind zwei Probleme, die zu klären wären.
Zum einen - wenn du deine Ehefrau in deiner Firma als geringfügig Beschäftigte anstellst, dann ist das grundsätzlich kein Problem - es würde für sie keine Krankenversicherungspflicht eintreten und die Familienversicherung würde auch bestehen bleiben (wenn sie sonst keine Einnahmen hat).
Du musst natürlich die entsprechende Anmeldung bei der Mini-Job-Zentrale machen.
Dass während deiner Arbeitsunfähigkeit deine Firma als solche weiterbesteht, ist natürlich vollkommen okay so und solange du selbst auch wirklich arbeitsunfähig bist und nicht arbeitest in deiner Firma, spielt die Tatsache, dass du einen Arbeitnehmer/in beschäftigst keine Rolle, d.h. du bekommst dein Krankengeld weiter.
Gruss
Czauderna
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- Freiwillig Krankenversicherung -
corina,
20.03.2025, 18:01
- Freiwillig Krankenversicherung - Czauderna, 20.03.2025, 21:37