Re: Beitragssatz bei einer Unfallrente (Gesetzliche Krankenkassen)

jan, (vor 7061 Tagen) @ Jens

Wenn es sich hier tatsächlich um eine Unfallrente handelt ist tatsächlich der ermäßigte Beitragssatz zu zahlen da es sich hier um keine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und auch kein Versorgungsbezug darstellt.

Sollten Sie vor kurzem einen Beitragsbescheid erhalten haben legen Sie Widerspruch ein bzw. bitte Sie die Krankenkasse um Behebung des Fehlers.


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