Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht? (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, (vor 7310 Tagen)

Wegen konkretem Krankheitsverdacht wurde ich von meinem Hausarzt (Allgemeinmediziner/Naturheilverfahren) zu einem Dermatologen überwiesen, der heute (09.08.2005) eine Ganzkörperuntersuchung (Hautkrebsvorsorge) vorgenommen und dabei ein kritisches Pigment entdeckt hat, welches übermorgen (11.08.2005) operativ entfernt und anschließend zwecks weiterer Untersuchungen in ein Labor verschickt wird.

Die Ganzkörperuntersuchung beim Dermatologen, die den ursprünglichen Krankheitsverdacht meines Hausarztes fachärztlich bestätigt hat, habe ich selbst bezahlen müssen (60,00 EUR, eine entsprechende Quittung habe ich erhalten), obwohl sie in meinem Fall nicht primär der allgemeinen Vorsorge/Prävention diente (eine rein präventive Hautkrebsvorsorge ohne konkreten Krankheitsverdacht gehört ja nicht zum gesetzlichen Pflichtleistungskatalog der GKV)?

Ist es in meinem speziellen Fall evt. möglich, eine nachträgliche finanzielle Erstattung von der Krankenkasse zu erhalten (oder auch vom Dermatologen, nachdem die Krankenkasse ihm nachträglich die Kostenübernahme schriftlich zugesagt hat)?

Der Dermatologe hat mir berichtet, dass ausgerechnet die oftmals als "Billigkassen" gescholtenen BKKen die Kosten solcher Ganzkörperuntersuchungen übernehmen würden. Stimmt das? Falls ja, wäre dies ein weiterer Beleg gegen das Geschwätz vieler Ärztevertreter zum Thema "Billigkassen" (denn diese freiwillige Leistung müsste von den betreffenden BKKen dann zusätzlich zu den an die KVen zu zahlenden allgemeinen Kopfpauschalen finanziert werden)?

Gruß
Elgin

Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht?

Tobi @, (vor 7310 Tagen) @ Elgin Fischbach

Ja, dass BKK"n diese Untersuchung übernehmen hab ich schon am eigenen Leib erfahren - auch ohne konkreten Verdacht.
Aber ob eine nachträgliche Erstattung möglich ist weiß ich nicht - vor allem ist es ja eine Privatrechnung...

Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht?

ichweissbescheid, (vor 7310 Tagen) @ Elgin Fischbach

Ja, in Bayern haben gerade die BKK´en mit Ihren Verbänden neue Verträge für dieses kostenlose Screening des ganzen Körpers abgeschlossen, nachdem, wenn ich mich richtig erinnere, ein Modellprojekt vorgeschaltet war. In Brandenburg, auch durch die BKK´en, muss es ähnliches geben. Alles unter: Früherkennung, Prävention eben.

Die "Grossen" Kassen tun sich da merklich schwerer.

Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht?

Elgin Fischbach @, (vor 7310 Tagen) @ ichweissbescheid

Dass - wie seitens des von mir aufgesuchten Dermatologen behauptet und nun auch in diesem Forum bestätigt - ausgerechnet die oftmals als "Billigkassen" gescholtenen BKKen die Kosten der Ganzkörperuntersuchung übernehmen, spricht doch schon für den eigentlich notwendigen allgemeinen Stellenwert dieser Kontroll- und Präventionsuntersuchung. Und obwohl für mitgliederstarke Krankenkassen die zu erwartenden hohen Folgekosten auf Grund fehlender Früherkennung wegen der möglichen Anzahl betroffener Patienten ein weitaus höheres ökonomisches Risiko darstellen als für kleinere Kassen, verweigern ausgerechnet sie sich derartiger Maßnahmen. Das spricht nicht gerade für die ökonomische Vernunft der Großkassen im Interesse ihrer Beitragszahler - und hat wohl auch zu den in den letzten Jahren vielfach beklagten Mitgliederabwanderungen hin zu den "Billigkassen" beigetragen.

Auch hier kann man sich dann wohl wieder streiten: Was bringt eine umfangreiche "Vor-Ort-Beratung" mit überdurchschnittlich hohen Verwaltungskosten, wenn parallel dazu wichtige präventive Maßnahmen - die deutlich höhere Folgekosten für die betroffenen Versicherten und damit Beitragssatzsteigerungen wirksam verhindern - nicht erbracht werden? Aus meiner Sicht nur Nachteile - sowohl für die betroffenen Patienten als auch im allgemeinen Kassenwettbewerb (Preis-Leistungs-Verhältnis im Vergleich zur Konkurrenz)!

Gruß
Elgin

Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht?

Uops, (vor 7310 Tagen) @ Elgin Fischbach

Also...nun muss ich doch mal meinen Senf zu Elgin loswerden...habe lange nur "mitgelesen" was sie so alles von sich gibt.

Nach welchem Wind hängst du morgen dein Fähnchen?
Du hast doch auch immer auf die "Billig"kassen geschimpft...von wegen Leistungen vergleichen und nicht nur auf den Beitrag abzielen, oder? Nun zahlen sie etwas, was deine tolle Kasse nicht zahlt...und schon sind sie gar nicht mehr so böse ;-)
Hast du deine Kasse trotz deines angeblich ach so profunden Fach"wissens" womöglich falsch gewählt? *staun*

Übrigens: Warum stellst du deine Frage vom 09.08. hier, anstatt deiner Krankenkasse einfach die Rechnung mit der Bitte um Übernahme einzureichen? Frei nach dem Motto: "Warum fragt sie nicht jemand, der sich damit auskennt".
Ich denke, die werden problemlos erstatten.

Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht?

-, (vor 7310 Tagen) @ Uops

[Dieser Beitrag wurde auf Wunsch des Verfassers gelöscht.]

Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht?

Jack @, (vor 7310 Tagen) @ -

Wollen wir doch mal die Begriffe richtig benutzen.

Eine Ganzkörperuntersuchung hat beim Hautarzt sicher nicht stattgefunden, sondern nur eine Organuntersuchung, die des Organs "Haut, Schleimhäute und Hautanhangsgebilde".

Eine Ganzkörperuntersuchung ist für Hautärzte fachfremd, denn sie besteht aus einer Untersuchung der Brustorgane (Herz, Lunge, Blutdruck), der Bauchorgane, der Nierenlager, der Haut, des Nervensystems, des Bewegungsapparates und der Sinnesorgane. Ganzkörperuntersuchungen werden also nur von Allgemeinärzten, Internisten, Kinderärzten und praktischen Ärzten durchgeführt.

Sie hätten die Untersuchung der Haut des ganzen Körpers ja auch lassen können und die 60 Euronen gespart. Da die Untersuchung keine Kassenleistung ist, wird dafür von der Kasse nichts an die KV gezahlt und von der KV nichts an den Arzt. Also muss er es privat liquidieren, die Kasse darf es nicht erstatten (SGB-V), abgesehen von Modellversuchen.

@Tobi: Die Kassen erstatten das nicht, deshalb können Sie es es nicht am eigenen Leib erfahren haben. Allenfalls hat der Arzt es kostenlos gemacht (Verstoß gegen Berufsrecht) oder es ohne Notwendigkeit erbracht und mit der KV abgerechnet (und damit den Punktwert gesenkt und seine Kollegen geschädigt).

Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht?

Elgin Fischbach @, (vor 7309 Tagen) @ Jack

Sie hätten die Untersuchung der Haut des ganzen Körpers ja auch lassen können und die 60 Euronen gespart.

Mein Hausarzt hat mir den Rat zur kompletten Hautkrebsvorsorge gegeben, weil er sich nicht sicher war, ob der von ihm als "kritisch" bewertete Pigmentflecken der einzige diesbezüglich "wunde Punkt" bei mir war oder nicht. Und weil Hautkrebs - wie alle Krebsarten - ab einem bestimmten Krankheitsstadium nicht mehr lokal begrenzt ist und ggf. auch mehrere "kritische" Pigmentflecken bei einer OP gemeinsam entfernt werden können, habe ich der Durchführung dieser Untersuchung zugestimmt in der Erwartung, dass die Krankenkasse angesichts des in meinem Fall konkret bestehenden Krankheitsverdachtes die Kosten dieser Untersuchung als Einzelfallleistung übernimmt. Denn in meinem Fall handelt es sich nicht um eine reine Präventionsleistung (ohne konkreten Krankheitsverdacht), sondern die Krebsvorsorgeuntersuchung diente hier konkret dazu, den Verdacht des Hausarztes fachärztlich zu untermauern (wie oben beschrieben), um dann auf dieser Grundlage erforderlichenfalls weitere Behandlungsschritte planen zu können.

Gruß
Elgin

Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht?

Elgin Fischbach @, (vor 7309 Tagen) @ Jack

@Tobi: Die Kassen erstatten das nicht, deshalb können Sie es es nicht am eigenen Leib erfahren haben. Allenfalls hat der Arzt es kostenlos gemacht (Verstoß gegen Berufsrecht) oder es ohne Notwendigkeit erbracht und mit der KV abgerechnet (und damit den Punktwert gesenkt und seine Kollegen geschädigt).

Der Dermatologe (Hautarzt), der seine Praxis im Bundesland Baden-Württemberg hat, berichtete mir, dass ausgerechnet die oftmals als "Billigkassen" gescholtenen BKKen die Kosten dieser Untersuchung übernehmen würden. Und ein anderer Forumsteilnehmer hat außerdem auf die Verträge des bayerischen Landesverbandes der Betriebskrankenkassen mit der KV Bayern und auf ähnliches in Brandenburg hingewiesen.

Also muss es mit der (bundeslandabhängigen) Kostenerstattung durch BKKen doch etwas auf sich haben ...

Gruß
Elgin

Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht?

reformstau, (vor 7309 Tagen) @ Elgin Fischbach

In jedem Fall ist die Kostenerstattung der BKKn nur dadurch legitimiert, weil es sich um einen genehmigten Modellversuch der betroffenen BKKn handelt. (Wobei andere Kassen andere Modellversuche laufen haben). Modelversuche sind immer zeitlich begrenzt. Dass heißt, wenn der Modellversuch ausläuft, wird die Leistung nicht mehr übernommen. Es sei diese Leistung wird einmal generell für alle Kassen zu einer Kassenleistung. Weiß denn jemand, wie lange der Modellversuch geht?

Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht?

ichweissbescheid, (vor 7309 Tagen) @ reformstau

Kostenlose Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung beim Facharzt
In den letzten Jahren wurde weltweit eine extreme Zunahme der Hautkrebserkrankungen festgestellt. Diese Entwicklung ist vorwiegend auf ein "zu viel" an Sonne zurückzuführen, denn die UV-Strahlung des Sonnenlichts kann das Erbgut von Hautzellen schädigen und auf diese Weise Hautkrebs hervorrufen.

Je eher Hautkrebs erkannt wird, desto besser sind die Behandlungserfolge. In frühen Stadien ist Haukrebs vollkommen heilbar. Die Betriebskrankenkassen empfehlen Ihnen daher, regelmäßig zu beobachten, ob Sie auffällige Muttermale haben und ob sich diese verändern. Falls Sie Auffälligkeiten entdecken oder sehr viele Muttermale haben, sollten Sie unbedingt einen Hautarzt aufsuchen. Aber auch grundsätzlich raten wir Ihnen, sich einmal von einem Hautarzt untersuchen zu lassen, denn er kann Ihr individuelles Risiko für einen Hautkrebs sicher beurteilen. Diese Hautuntersuchung ist normalerweise für den Versicherten kostenpflichtig. Die meisten BKK in Bayern haben einen Zusatzvertrag abgeschlossen, der ihren Versicherten die kostenlose Untersuchung beim Hautarzt ermöglicht. Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrer BKK.

http://www.bkk-lv-bayern.de/bkk-barrierefrei/seiten/gesundheit/hautkrebsvorsorge.html

Viele Betriebskrankenkassen in Bayern übernehmen die Kosten für Hautscreening
München, 20.07.2005


Ein jährliches Hautscreening bei einem Dermatologen ist für viele BKK-Versicherte in Bayern kostenfrei möglich. Für diese Krebsvorsorgeuntersuchung ist auch keine Praxisgebühr fällig, teilt der BKK Landesverband Bayern heute mit.
Das Hautscreening wird von einem Hautarzt durchgeführt und beinhaltet eine gründliche Ganzkörperuntersuchung einschließlich einer Auflichtmikroskopie. Zusätzlich klärt der Facharzt die teilnehmenden BKK-Versicherten über ihr individuelles Risikopotenzial auf und weist darauf hin, wie sich Haut schädigende Verhaltensweisen vermeiden lassen. Auffällige Befunde werden entnommen und von einem Pathologen untersucht. Im Falle eines positiven Befundes eines schwarzen Hautkrebses wird die Hautprobe durch einen weiteren Pathologen begutachtet. Die BKK bieten die Vorsorgeuntersuchung für ihre Versicherten ab dem 13. Lebensjahr an. Für berufstätige Mitglieder der Betriebskrankenkassen kann die Untersuchung auch im Rahmen einer betrieblichen Aufklärungsmaßnahme im Unternehmen durchgeführt werden.

Untersuchungen von 200.000 BKK-Versicherten in Bayern zeigten bei jedem zwanzigsten Versicherten den Verdacht auf eine Hautkrebserkrankung. Bei jedem Hundertsten bestanden sogar Hinweise auf das Vorliegen des besonders gefährlichen schwarzen Hautkrebses (Melanom). Keine Krebsart hat in den letzten Jahren so zugenommen, wie der Hautkrebs. An Hautkrebs sterben in Deutschland im Jahr mehr als 2.000 Menschen. Wird der Hautkrebs frühzeitig erkannt, sind die Heilungschancen dieser Krebsart außerordentlich gut.


Pressesprecherin:
Manuela Osterloh, Tel. 089 / 74579421, osterloh@bkk-lv-bayern.de

http://www.bkk-lv-bayern.de/bkk-barrierefrei/seiten/presse/pressedetail.php?p=151&y=2005


Presse
München, 31.03.2005

Betriebskrankenkassen können wieder Hautscreening anbieten

Die Betriebskrankenkassen (BKK) in Bayern setzen ihre erfolgreiche Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung (Hautscreening) zum 1. April 2005 auf einer neuen rechtlichen Grundlage fort. Schon Untersuchungen von 200.000 BKK-Versicherten in Bayern zeigten bei jedem zwanzigsten Versicherten den Verdacht auf eine Hautkrebserkrankung. Bei jedem Hundertsten bestanden sogar Hinweise auf das Vorliegen des besonders gefährlichen schwarzen Hautkrebses (Melanom). Keine Krebsart hat in den letzten Jahren so zugenommen, wie der Hautkrebs.
Grundlage des Hautscreenings ist eine neue Vereinbarung des BKK Landesverbandes Bayern mit den bayerischen Kassenärzten. Betriebskrankenkassen mit Versicherten in Bayern haben die Möglichkeit, ihre Satzung mit diesem Modellvorhaben entsprechend zu erweitern.

Das Hautscreening wird von einem Hautarzt durchgeführt und beinhaltet in erster Linie eine gründliche Ganzkörperuntersuchung einschließlich einer Auflichtmikroskopie. Zusätzlich klärt der Facharzt die teilnehmenden BKK-Versicherten über das individuelle Risikopotenzial auf und weist darauf hin, wie sich hautschädigende Verhaltensweisen vermeiden lassen. Auffällige Befunde werden entnommen und zu einem Pathologen ge-schickt. Um sicher zu gehen, wird im Falle eines positiven Befundes eines schwarzen Hautkrebses eine Zweitbegutachtung der Hautprobe durch einen weiteren Pathologen durchgeführt. Für berufstätige Mitglieder der Betriebskrankenkassen kann die Untersuchung auch im Rahmen einer betrieblichen Aufklärungsmaßnahme am Arbeitsplatz durchgeführt werden.

An Hautkrebs sterben in Deutschland im Jahr mehr als 2.000 Menschen. Wird der Hautkrebs frühzeitig erkannt, sind die Heilungschancen dieser Krebsart jedoch außerordentlich gut. In den letzten Jahren wurde weltweit eine deutliche Zunahme der Hautkrebserkrankungen festgestellt. Diese Entwicklung ist vorwiegend auf ein „zu viel“ an Sonne zurückführen, denn die UV-Strahlung des Sonnenlichts kann das Erbgut von Hautzellen schädigen und auf diese Weise Hautkrebs hervorrufen.

Die Haut hat ein gutes Gedächtnis. Sie vergisst keinen einzigen Sonnenbrand und erinnert sich an jede Stunde in der Sonne. Je mehr Sonnenbrände man im Laufe seines Lebens hatte, desto größer ist das Risiko, später an Hautkrebs zu erkranken. Nicht nur kurzzeitige starke UV-Bestrahlung, die zu einem Sonnenbrand führt, ist schädlich, sondern auch die Gesamtdosis an Sonnenstunden, die man im Laufe des Lebens erreicht. Sonnenbäder sind eine extreme Belastung für die Haut. Sie führen zu Sonnenbrand, Sonnenallergien (Kennzeichen: starker Juck-reiz, Ausschlag und rote Flecken) bis hin zu irreparablen Langzeitschäden, die mit einer vorzeitigen Alterung der Haut einhergehen und der Gefahr, an Hautkrebs zu erkranken.

Das Sonnenbrandrisiko ist aber nicht bei allen Menschen gleich, sondern hängt entscheidend vom Hauttyp ab und der daraus resultierenden Eigenschutzzeit der Haut. Hierunter versteht man die Zeit, in der man sich ungeschützt der Sonne aussetzen kann bis eine Rötung der Haut auftritt. Erwachsene mit dunkler Haut reagieren meist unempfindlicher auf intensive Sonnenbestrahlung als Hellhäutige und Kinder. Ein weiterer Risikofaktor für das Auftreten gerade des schwarzen Hautkrebses scheint der große Wechsel der Sonnebestrahlung darzustellen; das heißt, lange Zeiten mit wenig Sonnenexposition, die mit Zeiten einer ausgeprägten Sonneneinstrahlung im Urlaub und der Freizeit abwechseln.

Hautkrebs ist keine Alterserscheinung: Schon in jungen Jahren kann die Haut erkranken. Das Durchschnittalter von Patienten mit Melanomverdacht liegt in Deutschland bei ca. 45 Jahren, bei anderen Hautkrebsarten bei ca. 65 Jahren. Gezielte Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen ergaben, dass die Altersgruppe der 21-35-Jährigen genauso häufig von Melanomen betroffen war wie die der 36-50-Jährigen.

Die BKK bieten deshalb die Vorsorgeuntersuchung für ihre Ver-sicherten schon ab dem 13. Lebensjahr an. Denn je eher Haut-krebs erkannt wird, desto besser sind die Behandlungserfolge. Die nicht schwarzen Hautkrebsarten können in der Regel erfolgreich behandelt werden. Besonders gefährlich ist allerdings das Melanom, der bösartige „schwarze“ Hautkrebs, der nur im Frühstadium eine gute Heilungschance aufweist.

Pressesprecherin BKK Landesverband Bayern:
Manuela Osterloh, Tel. 089 / 74579421, osterloh@bkk-lv-bayern.de


http://64.233.183.104/search?q=cache:7grkhP0cJpMJ:www.telederm.de/presse.htm+hautscreening+kosten%C3%BCbernahme+bayern&hl=de

Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht?

Elgin Fischbach @, (vor 7309 Tagen) @ ichweissbescheid

Kleine Ergänzung:

Hautkrebs kann auch (familiär) geerbt werden. Ich selbst war und bin bis heute keine große "Sonnenanbeterin", aber in meiner Familie wurden schon einige "kritische" Pigmentflecken operativ entfernt - weshalb der Dermatologe (sollte sich der Verdacht auf Hautkrebs nach der heute früh durchgeführten OP per Laborbefund bestätigen) in meinem Fall eine entsprechende Erbveranlagung als Ursache vermutet.

Gruß
Elgin

Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht?

Jack, (vor 7309 Tagen) @ ichweissbescheid

Schon Untersuchungen von 200.000 BKK-Versicherten in Bayern zeigten bei jedem zwanzigsten Versicherten den Verdacht auf eine Hautkrebserkrankung. Bei jedem Hundertsten bestanden sogar Hinweise auf das Vorliegen des besonders gefährlichen schwarzen Hautkrebses (Melanom).

Das sind die üblichen Panik-Zahlen, die herausgekramt werden, um einen vorbestimmten Zweck zu erreichen: Die Krankenkassen sollen entweder von interessierter Seite veranlaßt werden, Sonderverträge zu schließen, oder die Kassen selbst versuchen, sich von der Masse der Kassen abzuheben und Argumente für den Beitritt in ihre Kasse zu liefern.

Maßgeblich ist doch nicht, wie oft ein Verdacht erhoben wird, sondern wie oft sich ein Verdacht als begründet herausstellt. Denn an einem Krankheitsverdacht stirbt kein Patient, er stirbt an der Krankheit. Für die tolle Meldung der BKK gilt das gleiche:

Das Durchschnittalter von Patienten mit Melanomverdacht liegt in Deutschland bei ca. 45 Jahren

Betrachtet man die wahre Häufigkeit von bestätigten Melanomdiagnosen, liegt die jährliche Neuerkrankungsrate in Deutschland bei etwa 10 auf 100.000 Einwohner. Unterstellt man eine Lebenserwartung von 80 Jahren, kann man eine Wahrscheinlichkeit von 800 auf 100.000 Menschen berechnen. Nur einer von 125 Menschen wird also im Leben ein Melanom bekommen. Wenn man im Alter von 20 bis 80 Jahren jeden Menschen alle zwei Jahre untersuchen würde, müßte man 3750 Untersuchungen machen, um ein Melanom zu entdecken. Mit einer Häufigkeit von 2 % aller Krebserkrankungen ist es ein relativ seltener Tumor.

Das Nierenzellkarzinom hat eine Häufigkeit von 12 auf 100.000 Menschen. Auch hier müßte man um 3.000 Ultraschall-Untersuchungen machen, um ein einziges Karzinom zu erkennen. Mit einer Häufigkeit von 3 % aller Krebserkrankungen ist es häufiger als das Melanom.

Ich weiß nicht, ob eine Untersuchung der ganzen Haut nach den BKK-Verträgen teurer oder billiger ist als eine Ultraschall-Untersuchung der Nieren.

Generell könnte man sagen: Ein generelles Screening auf alle Krebsarten, die eine Häufigkeit von mehr als 2 % aufweisen, ist für die Kassen nicht finanzierbar. In irgendwelchen Nischen mögen Krankenkassen da Sonderverträge und viel Wind von ihrer Großzügigkeit machen. Vielleicht kennt jemand eine Kasse, die ein kostenloses Ultraschall-Screening zur Frühentdeckung des Nierenzellkarzinoms anbietet: Dann könnten sich die Versicherten aussuchen, ob sie mehr Angst vor dem Nierenkarzinom oder dem Melanom haben und entsprechend die Kasse wählen.

Pech nur für Einen, der sich wegen des (geringen) Melanom-Risikos die Melanom-Paniker-Kasse aussucht, aber dann am Nierenzellkarzikom stirbt, weil er sich das Geld gespart hat, sich mit einer privat bezahlten Nieren-Ultraschalluntersuchung dieses (ebenso geringe) Risiko abzudecken.

Nein, mal Spaß beiseite: Gegen diese Erkrankungen mit geringer Häufigkeit vorzusorgen, ist die individuell zu treffende Entscheidung jedes Menschen. Die trifft er nach seinem persönlichen Sicherheitsbedürfnis und finanziert sie dann auch mit eigenem Geld.

vgl. auch:
http://www.aerzte-mettmann.de/pageID_416414.html


Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht?

Sora, (vor 7309 Tagen) @ Jack

Ich kann Jack zu seinen Ausführungen nur Recht geben.

Ich gehöre selbst zum "gefährdeten" Personenkreis mit recht heller Haut und vielen Muttermalen am ganzen Körper. 2 davon wurden auch schon sicherheitshalber entfernt.

Ich war deshalb bei meinem Hausarzt, der hat mit an einen Chirurgen überwiesen. Ein Jahr später traten wieder Veränderungen auf und mein Hausarzt überwies mich an einen Hautarztum den besagten Leberfleck noch mal genau zu betrachten.
Ich habe für diese Untersuchung nichts bezahlen müssen, da es sich hier um gezielte Betrachtung einzelner Muttermale gehandelt hat.

Ich denke doch, dass jeder in der Lage ist, bei vorhandenen Muttermalen auf Veränderungen zu achten (Größe, Farbveränderung, Bluten und Jucken, usw.) und dann zum Hausarzt zu gehen, wenn einem etwas aufgefallen ist.
Die Behandlung wird dann anstandslos bezahlt.
Das erfordert eine kleine Eigenverantwortung, senkt aber auch das Hautkrebsrisiko ganz ohne Ganzkörperscreening vom Hautarzt.

Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht?

Elgin Fischbach @, (vor 7309 Tagen) @ Sora

Ich denke doch, dass jeder in der Lage ist, bei vorhandenen Muttermalen auf Veränderungen zu achten (Größe, Farbveränderung, Bluten und Jucken, usw.) und dann zum Hausarzt zu gehen, wenn einem etwas aufgefallen ist.

Wie soll ein Laie (ohne entsprechendes medizinisches - d. h. dermatologisches - Fachwissen) "kritische" Veränderungen bemerken können (beispielsweise aus Laiensicht unauffällige Farbveränderungen)? Und woher soll ein Laie wissen, welche Veränderungen im Einzelfall konkret bedeutsam sind oder nicht?

Blutungen und Juckreiz fallen klar auf - O.K., aber Größen- und Farbveränderungen sind für das nicht geschulte Auge oftmals nicht zu bemerken.

Hinzu kommt auch noch erschwerend, dass sich Hautkrebs im Frühstadium oftmals nicht auffällig bemerkbar macht (Schmerzen, Jucken Blutungen etc.).

Da ist eine Krebsvorsorgeuntersuchung beim Dermatologen doch die weitaus sicherere Variante.

In meinem Fall diente die Hautkrebsfrüherkennung schon nicht mehr primär der allgemeinen Prävention, sondern - nach erfolgter hausärztlicher Überweisung - um die Feststellung der Operationsnotwendigkeit (der erste Teil der als notwendig erachteten Operation - Entfernung eines größeren "kritischen" Pigmentfleckens - erfolgte heute früh, am kommenden Donnerstag folgt der zweite und letzte Teil in Form der Entfernung eines weiteren "kritischen" Pigmentfleckens; auf die Laborergebnisse nach den jeweiligen OPs bin ich nun sehr gespannt).

Gruß
Elgin

Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht?

reformstau, (vor 7308 Tagen) @ Elgin Fischbach

Hier ein Artikel zum derzeitigen Stand, ob diese Untersuchungen einmal von allen Kassen übernommen werden oder nicht.

"Hautkrebs-Vorsorge weiterhin nur als Privatpatient

Etwa 100.000 Menschen in Deutschland erkranken nach ärztlichen Untersuchungen jedes Jahr an Hautkrebs. Davon entfällt nach Angaben der Universität Tübingen etwa ein Zehntel auf das bösartige Melanom (schwarzer Hautkrebs). Rund 2.500 Menschen sterben jedes Jahr an den Metastasen, so die Experten. Die meisten Patienten könnten jedoch über eine entsprechende Früherkennung und Operation im Frühstadium gerettet werden. Mehrere Langzeitstudien von Krankenkassen stützen diese Zahlen. Im Rahmen eines Modellprojektes der IKK Schleswig-Holstein haben sich innerhalb eines Jahres 366.331 Versicherte einer Hautkrebs-Vorsorge unterzogen, womit der Modellversuch laut IKK zur weltweit größten Studie zur Hautkrebsprävention geriet. Insgesamt 1.673 speziell geschulte Ärzte hätten dabei in 3.000 Fällen bösartigen Krebs festgestellt.

Hautkrebs-Vorsorge bleibt private "IGeL"-Leistung

Außerhalb solcher zeitlich befristeten Erprobungsregelungen ist es den gesetzlichen Krankenkassen untersagt, die Kosten einer reihenweisen Untersuchung (Screening) zur Früherkennung des Hautkrebses zu bezahlen. Die Hautkrebs-Vorsorge fällt damit in den Bereich der "Individuellen Gesundheitsleistungen - IGeL". Während Privatpatienten die Hautkrebs-Vorsorge im Rahmen der ambulanten Behandlung erstattet bekommen, müssen Kassenpatienten die bis zu 70 Euro teure Untersuchung (inkl. Dokumentation kritischer Hautpartien per Digitalfoto) weiter aus eigener Tasche bezahlen.

Geheimsache "Gemeinsamer Bundesausschuss"

Ob und in wieweit die Hautkrebs-Vorsorge künftig als Kassenleistung erbracht werden kann, hängt vom "Gemeinsamen Bundesausschuss" (G-BA) der Kassen und Ärzte ab. Dort scheint das Thema auch bereits auf der Beratungsliste angekommen. Per Bundesanzeiger hat der G-BA am 17.02.2005 Experten und Fachgremien zur Abgabe von Expertisen und Stellungnahmen zum Thema aufgefordert. Nach Ende der Abgabefrist von sechs Wochen hätten Anfang April 2005 die Beratungen des G-BA beginnen müssen. Weil sich der Ausschusss zur Erhöhung der Transparenz seiner Arbeit eine eigene Geschäftsstelle leistet, hat kkdirekt dort nachgefragt - die Antworten sind bezeichnend: Der G-BA gibt derzeit weder Auskunft über die Beratungstermine zum Hautkrebs-Screening, noch über die Inhalte seiner Beratungen (ob z.B. auch die Foto-Dokumentation als Kassenleistung beraten wird). Keine Auskunft für Versicherte also, obwohl die Trägerverbände des G-BA in weiten Teilen aus Beitragsgeldern der Versicherten finanziert werden.

Krankenkassen zahlen nur bei "Anfangsverdacht"

Besteht dagegen bereits ein Anfangsverdacht auf Hautkrebs, zahlt die Kasse dem Arzt schon heute rund 15 Euro für die Untersuchung der verdächtigen Hautpartien. Wann genau ein solcher Anfangsverdacht vorliegt, ist nicht geregelt. Sollte ein Arzt im Rahmen eines solchen Anfangsverdachtes trotzdem lieber 15 Euro mit der Krankenkasse, als 70 Euro mit dem Patienten abrechnen, stünde weiterhin eine Untersuchung der subjektiv unverdächtigen Hautpartien aus."

Es sieht also eher so aus, dass sobald die Modellvorhaben beendet sind, diese Leistung weiterhin bei allen Kassen nicht übernommen wird.

Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht?

-, (vor 7308 Tagen) @ reformstau

[Dieser Beitrag wurde auf Wunsch des Verfassers gelöscht.]

Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht?

Tobi @, (vor 7309 Tagen) @ Jack

Also geträumt hab ich bestimmt nicht, als mir meine Ärztin sagte, dass ich die Rechnung selbst zahlen müsse - nach einem Blick auf meine Daten dann aber meinte, dass es meine Kasse (BKK Gesundheit) übernehmen würde.

Die Untersuchung wird übrigens über die KV Südwürttemberg abgerechnet, über Sonderziffer 9841 (müßte mittlerweile Ziffer 99841 sein).

Re: Sonderziffern sind KV-abhängig.

Jack, (vor 7309 Tagen) @ Tobi

In Ihrem Fall mag das richtig sein und ist dann eine KV-abhängige Sondervereinbarung, die möglicherweise nur für bestimmte Kassen gilt. Was ich schrieb, beschrieb den Regelfall in Deutschland.

Re: Sonderziffern sind KV-abhängig.

Ingrid Macarie @, (vor 6744 Tagen) @ Jack

Bitte senden sie mir die ganzen Sonderziffern .....!

Mit freundlichen Grüssen


Frau Dr.med.I.Macarie

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