Fahrradkurier in München (selbstständig o. mitversichert?) (Gesetzliche Krankenkassen)

Lance Armstrong, (vor 7459 Tagen)

Hallo!

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich (arbeitslos) bin zur Zeit mitversichert bei meiner Frau (Angestellte).
Nun habe ich mir gedacht, ich könnte es mal als Fahrradkurier versuchen.
Man muss leider ein eigenes Gewebe anmelden und ist dann selbstständig.
Ab welchem Einkommen müsste ich mich selbst versichern?
Habe erst mal vor, es nur wenige Stunden vormittags zu machen (als "Nebenjob").
Ich habe natürlich ken Interesse bei einem monatlichen Einkommen von z.B. 300-500 Euro gleich wieder 200 Euro KV abzugeben.
Kann mir jemand weiterhelfen, auch in Bezug auf den relevanten Unterschied zwischen Geringverdienergrenze(=325 Euro) und Geringfügigkeitsgrenze(=400).

Wäre sehr dankbar für eine Antwort.
Lance Armstrong

Re: Fahrradkurier in München (selbstständig o. mitversichert?)

Markus K. @, (vor 7091 Tagen) @ Lance Armstrong

Das würde mich auch interessieren, weil wir das Thema auch schon im Fahrradkurier Forum hatten.

Würde mich freuen, wenn da jemand was dazu sagen könnte, evtl. auch bei uns im Forum.

Thema z.B. unter http://www.fahrradkurier-forum.de/viewtopic.php?highlight=krankenversicherung&t=259

Grüße.

Markus

:: Fahrradkurier Forum ::
:: http://www.fahrradkurier-forum.de ::

Re: Fahrradkurier in München (selbstständig o. mitversichert?)

Roland, (vor 7091 Tagen) @ Lance Armstrong

Hallo,

hier ein paar Hinweise:
Die Voraussetzungen für die Familienversicherung sind in § 10 Sozialgesetzbuch V geregelt. Die Einkommensgrenze beträgt 350 Euro monatlich (für 2006). Die Einkommensgrenze von 400 Euro monatlich gilt nur ausnahmsweise, wenn man als Arbeitnehmer tätig ist ("Minijob). Wenn man maximal 350 Euro verdient ist noch wichtig, dass die Tätigkeit nebenberuflich ist. Hierfür gibt es keine einheitlichen Regelungen. Häufig werden die Kiriterien wöchentliche Arbeitszeit (z.B. unter 18 Stunden), Gewerbeanmeldung, Beschäftigung von Arbeitnehmern, Haupteinnahmequelle, Hausfrau/-mann herangezogen. Wichtig ist noch, dass von den Einnahmen Betriebsausgaben abgezogen werden können!
Die Geringverdienergrenze von 325 Euro ist nur für Azubis wichtig, weil bis zu diesem Betrag der Arbeitgeber die Beiträge allein zahlt.
Viele Grüße
Roland

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