Re: Fahrradkurier in München (selbstständig o. mitversichert?) (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
hier ein paar Hinweise:
Die Voraussetzungen für die Familienversicherung sind in § 10 Sozialgesetzbuch V geregelt. Die Einkommensgrenze beträgt 350 Euro monatlich (für 2006). Die Einkommensgrenze von 400 Euro monatlich gilt nur ausnahmsweise, wenn man als Arbeitnehmer tätig ist ("Minijob). Wenn man maximal 350 Euro verdient ist noch wichtig, dass die Tätigkeit nebenberuflich ist. Hierfür gibt es keine einheitlichen Regelungen. Häufig werden die Kiriterien wöchentliche Arbeitszeit (z.B. unter 18 Stunden), Gewerbeanmeldung, Beschäftigung von Arbeitnehmern, Haupteinnahmequelle, Hausfrau/-mann herangezogen. Wichtig ist noch, dass von den Einnahmen Betriebsausgaben abgezogen werden können!
Die Geringverdienergrenze von 325 Euro ist nur für Azubis wichtig, weil bis zu diesem Betrag der Arbeitgeber die Beiträge allein zahlt.
Viele Grüße
Roland