KK Beiträge in Elternzeit - Ein Fall der so hier noch nicht geschildert wurde... (Gesetzliche Krankenkassen)

Lance Powers @, (vor 7468 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe zwar schon das Forum durchforstet, aber leider keinen Fall gefunden der exakt unser Problem behandelt. Zumeist waren die Fälle nur ähnlich gelagert. Also darum gehts:

Meine Freundin und ich leben zusammen in einer Wohnung. Seit dem 09.01.2005 haben wir einen Sohn. Meine Freundin macht erstmal bis zum 31.12.2005 Elternzeit. Aufgrund Ihres Verdienst war meine Freundin bis zum Eintritt in den Mutterschutz als freiwilliges Mitglied in der GKV (BKK). Ich bin es ebenfalls und zwar in der gleichen BKK. Unser Sohn ist jetzt bei meiner Freundin mitversichert. Nun haben wir die Mitteilung erhalten, dass meine Freundin während der Elternzeit monatlich € 116,70 Beiträge zahlen soll. Das finden wir natürlich nicht klasse, wo wir und auch unsere Arbeitgeber jahrelang die Höchstbeiträge gezahlt haben!

Gibt es einen Ausweg? Wir denken jetzt sogar über eine unspektakuläre Heirat nach, da das natürlich auch unsere Steuerklassen beeinflussen könnte (sie 5, ich 3) und so ebenfalls nochmal einige hundert Euro mehr im Monat übrig bleiben. Ist das wirklich der einzige Ausweg, oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Wir wollten uns eigentlich mit der Heirat etwas mehr Zeit lassen, da man mit einem kleinen erstmal genung um die Ohren hat. Aber offensichtlich, und das wird uns erst heute Bewusst, werden unverheiratete Paare, die den gleichen gesellschaftlichen Auftrag wie verheiratete Paare erfüllen, massiv benachteiligt.

Vielen Dank für helfende Antworten im voraus,
Lance

Re: KK Beiträge in Elternzeit - Ein Fall der so hier noch nicht geschildert wurde...

Ini @, (vor 7460 Tagen) @ Lance Powers

Hallo Lance,

vielleicht würde sich deine Freundin ja freuen wenn du sie heiratest ;-) ,wäre zumindest die einfachste Lösung. :-)

Es gibt aber vielleicht auch noch eine andere Möglichkeit. Wenn sie, und sei es auch nur für ein paar Tage, bei Ihrem alten Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, wird sie dadurch versicherungspflichtig. Danach wäre die weitere Elternzeit beitragsfrei.

Gruß Ini

Re: KK Beiträge in Elternzeit - Ein Fall der so hier noch nicht geschildert wurde...

Lance, (vor 7460 Tagen) @ Ini

Hallo Ini,

danke für den Tipp! das wollen wir aber nicht, da sie sonst ihren jetztigen Status verlieren würde und im Falle einer Entlassung (Ihr Betrieb wird wohl dieses Jahr nach Süddeutschland ziehen und wir sitzen im Norden) sich die Abfindung drastisch verringern würde. Verschenken wollen wir auch nichts...

Vielen Dank nochmal für den Tipp,
Lance

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