Securvita Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)

Mario Steinhauser @, (vor 7495 Tagen)

Hallo,

ich habe folgendens Problem. Ich habe am November 2004 meine alte Krankenkasse (AOK) zum 1.2.2005 gekündigt und dann noch im gleichen Monat mich bei der Securvita zum 1.2.2005 angemeldet. Als ich mich letztes Jahr bei der Securvita angemeldet habe war der Beitragssatz noch bei 13,5%. Das die ab 2005 den Beitrag erhöhen auf 14,2 % wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch nichts. Die Aufnahmebestätigung erhielte ich von der Securvita am 13.12.2004. In diesem Schreiben stand auch noch nichts von einer Beitragserhöhung.

Meine Frage ist nun, ob es nun möglich ist, das ich von meinen Sonderkündigungsrech in diesem Fall von Gebrauch machen kann, da ich mich irgendwie hintergangen fühle


Gruss

Mario

Re: Securvita Sonderkündigungsrecht

Elgin Fischbach @, (vor 7495 Tagen) @ Mario Steinhauser

Weil der Vertrag zwischen Dir und der Securvita BKK bereits beidseitig komplett zu Stande gekommen ist: Nein.

Gruß
Elgin

Re: Securvita Sonderkündigungsrecht

Besserwisser, (vor 7494 Tagen) @ Elgin Fischbach

tzzs....in der GKV gibt es keine "VERTRÄGE" Misses Oberschlau :-)
Aber die genannte Rechtsfolge ist korrekt

Re: Securvita Sonderkündigungsrecht

Elgin Fischbach @, (vor 7494 Tagen) @ Besserwisser

Auch wenn sich das Ganze nicht direkt "Vertrag" nennt (wie beispielsweise bei einem Kaufvertrag), hat es einen ähnlichen Charakter. Denn der Gesetzgeber hat ja entsprechende Folgewirkungen festgelegt. Bei anderweitigen "Verträgen" (z. B. Kaufvertrag) sind eben "nur" die Inhalte der Folgewirkungen andere.

Gruß
Elgin

Re: Securvita Sonderkündigungsrecht

k.a., (vor 7492 Tagen) @ Elgin Fischbach

...wenn man keine ahnung hat, einfach mal die fresse halten... (www.nuhr.de)

Der Versicherte erklärt seinen Beitritt (Beitrittserklärung) und kein Vertrag... - sowas nimmt man bei einer GKV nicht in den Mund. und die Krankenkasse darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen! - KLASSE VERTRAG

Re: Securvita Sonderkündigungsrecht

Elgin Fischbach @, (vor 7492 Tagen) @ k.a.

Dass bei gesetzlichen KVen Kontrahierunszwang besteht, ist gesetzlich geregelt. Trotzdem wurde auch in diesem Forum immer wieder von sogenannter Risikoselektion (im Zusammenhang mit beitragsgünstigen BKKen) berichtet - was wohl in der Praxis nur bedeuten kann, dass manche GKVen es mit dem gesetzlich vorgegebenen Kontrahierungszwang nicht allzu genau nehmen in der Hoffnung, dass sich manch ein Antragsteller rechtlich nicht entsprechend zu wehren weiß oder es aus Bequemlichkeit bleiben lässt ...

Gruß
Elgin

Re: Securvita Sonderkündigungsrecht

Tim, (vor 7485 Tagen) @ Mario Steinhauser

Da hast du verloren. Du hättest bis 31.01.2005 deine Mitgliedschaft wiederreufen müssen nun kannst du nur hoffen das Sie nochmal erhöht dann kannst du kündigen.

RSS-Feed dieser Diskussion