bkk scheufelen (Gesetzliche Krankenkassen)

michael b @, (vor 7498 Tagen)

hallo,
hat jemand erfahrung mit der bkk scheufelen?
wie schaut es dort mit der beitragsstabilitaet aus. ist irgendetwas bekannt, das sie in naechster zeit die beitraege erhoehen werden?
oder weiss jemand davon, ob sie denn auch wie andere kassen um 0,9% senken?

gruesse,
micha

Re: bkk scheufelen

Peter2, (vor 7498 Tagen) @ michael b

oder weiss jemand davon, ob sie denn auch wie andere kassen um 0,9% senken?

Ich glaube nicht mal,dass überhaupt eine Krankenkasse um 0,9 % senkt.

Zur Frage der BKK kann ich nichts sagen.

Re: bkk scheufelen

reformstau, (vor 7498 Tagen) @ Peter2

Zur Info:

Die Kassen müssen Kraft Gesetzes um 0,9% den BS senken. Allerdings ist das für das Mitglied tatsächlich eine Erhöhung, weil das Mitglied diesen Betrag dann alleine zusätzlich bezahlen muss! (Vorher Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte). Für den Versicherten müsste es daher eigentlich Beitragssatzerhöhung heißen. (Versichertenanteil steigt um 0,45 Beitragssatzpunkte!).

Krankenkassen müssen ab 01.07.05 um 0,9% senken

Tom, (vor 7498 Tagen) @ reformstau

Nun, zwischen müssen und umsetzen klafft eine riesen Lücke. In der Vergangeit wurde noch nie eine Krankenkasse per Gesetz gezwungen ihren Beitragssatz zu senken bzw. hat dies noch keine Kasse getan. Viel mehr stand das Gegenteil zu Debatte. Es davon auszugehen, dass ein Großteil der Krankenkassen ihren Beitragssatz gar nicht oder geringer senken werden.
Sehr interessant ist daher, ob und wieviel die Krankenkassen ihre Beiträge senken werden, die jetzt schon dafür massiv Werbung betreiben.
Deshalb mein TIP: Abwarten was ab dem 01.07.05 passiert und keine unüberlegten oder voreiligen Kündigungen aussprechen.

Gruß
Tom

Re: Krankenkassen müssen ab 01.07.05 um 0,9% senken

Jack @, (vor 7498 Tagen) @ Tom

Hier ein Link zur Seite "Die Gesundheitsreform" zur Quelle des "Gerüchts", die Krankenkassen würden zum 1.7.2005 den Beitrag um 0,9 % senken:
http://www.die-gesundheitsreform.de/reform/zahnersatz/index.html?param=st

Re: Krankenkassen müssen ab 01.07.05 um 0,9% senken

reformstau, (vor 7497 Tagen) @ Tom

Also noch mal: nach derzeitigem Stand MÜSSEN die Krankenkassen kraft Gesetzes die Beiträge zum 01.07.05 umstellen. Für die Krankenkasse ist es ja auch wurscht, die erhält das gleiche Geld - nur dass eben das Mitglied komplett die 0,9% BS bezahlt und nicht mehr jeweils zur Hälfte das Mitglied und der Arbeitgeber.

Deswegen handelt es sich ja auch gar nicht um eine Senkung, sondern für die Kasse nur um eine Umschichtung und für das Mitglied leider um eine Erhöhung um 0,45 Beitragssatzpunkt bei seinem Anteil!

Ob es Krankenkasse gibt, welche zusätzlich senken können oder noch weiter erhöhen müssen, dass steht auf einem anderen Papier. Jede Krankenkasse aber. die nur mit der BS von 0,9 zum 01.07.2005 als Vorteil wirbt, verarscht ihre Mitglieder!

Re: Krankenkassen müssen ab 01.07.05 um 0,9% senken

Tom, (vor 7497 Tagen) @ reformstau

Sorry Reformstau,
aber deine Aussage mit dem "MÜSSEN kraft Gesetz" ist nicht richtig. Der Gesetzgeber denkt über eine gesetzliche Verpflichtung nach. Aber das ist alles z. Z. noch Spekulation. Derzeitger Stand der Dinge ist, dass Krankenkassen ihren BS um 0,9% senken sollen, aber nicht gesetzlich dazu gezwungen werden. Den entsprechenden Link hat uns Jack schon zur Verfügung gestellt.

Gruß
Tom

Re: Krankenkassen müssen ab 01.07.05 um 0,9% senken

reformstau, (vor 7497 Tagen) @ Tom

Hallo Tom,

also meines Wissens ist das "Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz" (so heißt das nämlich) von der Regierungsmehrheit beschlossen worden und auch schon im Bundesgesetzblatt verkündet und damit rechtskräftig. Wenn also die Regierung dieses Gesetz nicht noch einmal ändert , ist die "Beitragssenkung" nach derzeitigem Rechtsstand für alle Kassen bindend.

Gruß

reformstau

Re: Krankenkassen müssen ab 01.07.05 um 0,9% senken

Tom, (vor 7497 Tagen) @ reformstau

Hallo Reformstau,
das stimmt, was die nicht mehr paritätische Finanzierung des Krankengeldes und Zahnersatzes betrifft. Das Gesetz ist beschlossen, dass der Bürger ab 01.07.2005 mit einem Extrabeitrag von 0,9% zur Kasse gebeten wird. Natürlich stimmt auch deine Aussage. Was ich mit meiner Aussage ausdrücken wollte ist, dass viele Krankenkassen derzeit mit dieser Absenkung um 0,9% absolut überfordert sind bzw. noch nicht absehen können, wie sich die Finanzsituation in einem halben Jahr entwickelt hat. Ebenfalls sind ja sogar schon Beitragssatzerhöhungen oder Fusionen zum 01.07.05 im Gespräch. Und die Vergangenheit hat gezeigt wie schnell Krankenkassen bei Beitragssatzerhöhungen sind.
Also ich bin sehr gespannt, was die nächsten Monate bringen werden und rate nochmals allen Forumsteilnehmer keine unübereilten Schritte oder Kündigungen vorzunehmen.

Gruß
Tom

Re: Krankenkassen müssen ab 01.07.05 um 0,9% senken

reformstau, (vor 7497 Tagen) @ Tom

Da hast Du natürlich recht. Es ist natürlich möglich, dass Krankenkassen sozusagen zeitgleich mit dieser Senkung bzw. Umschichtung den Beitragssatz erhöhen. Dann belasten Sie aber ihre Mitgleider gleich doppelt. Denn die 0,9 Beitragssatzpunkt muss in jedem Fall künfigt das Mitglied alleine tragen. Wenn also z.B. von 14% auf 13,1% gesenkt wird, gleichzeitig aber wieder auf 13,5 erhöht wird, zahlt das Mitglied die 0,9 Beitragssatzpunkte (also 0,45 mehr) und zusätzlich die Hälfe von 0,4 Beitragssatzpunkten.
Verglichen mit heutigen Beitragssätzen wären das dann nicht 13,5 sondern für das Mitglied eigentlich 15,3 (den AN-Anteil fiktiv verdoppelt)

Re: Krankenkassen müssen ab 01.07.05 um 0,9% senken

Elgin Fischbach @, (vor 7496 Tagen) @ reformstau

Welche Krankenkasse kann sich angesichts des vorherrschenden Wettbewerbs eine derartige zusätzliche Beitragserhöhung "durch die Hintertür" überhaupt leisten? Die preisgünstigere und/oder leistungsstärkere Konkurrenz wird für den voraussichtlichen Mitgliederzuwachs dankbar sein ...!

Gruß
Elgin

Juchu, ich sehe eine neue Klagewelle kommen.

Jack @, (vor 7496 Tagen) @ Elgin Fischbach

Gesetzt den Fall, die Verpflichtung zur Beitragssatzsenkung um 0,9 Prozentpunkte steht nicht expressis verbis im Gesetz, sondern wird nur von Ulla Schmidt "erwartet", als Kompensation für die zusätzlichen Beiträge für Zahnersatz, was kann dann passieren ?

- Viele Kassen werden den Beitrag um 0,9 Prozentpunkte senken.
- Einige werden sich hervortun und um "üppige" 1,0 % oder so senken und so die Konkurrenz überflügeln.
- Und einige werden nur um 0,5 % oder so senken, jedenfalls weniger als um 0,9%.

Jeder Versicherte hat ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung. Faktisch ist die Senkung um "nur" 0,5 % ja eine Beitragserhöhung um 0,4 % gegenüber der Ankündigung und Erwartung des Ministeriums.

Ist das aber auch eine Beitragserhöhung im Sinne des Gesetzes, mit der Folge, dass die betroffenen Versicherten das Sonderkündigungsrecht nutzen dürfen? Oder sagen die Kassen und das Aufsichtsamt wieder: Hier gilt das Sonderkündigungsrecht nicht? Das ist eine enorm spannende Frage. Die klammen Krankenkassen werden es so hinzubiegen wollen. Was meinen Sie ?

Re: Juchu, ich sehe eine neue Klagewelle kommen.

Elgin Fischbach @, (vor 7496 Tagen) @ Jack

Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall die meisten Kassen der Auffassung sein werden, dass das Sonderkündigungsrecht hier nicht gilt - ähnlich der bereits bestehenden Fusionsregelung (bei Fusionen mehrerer Krankenkassen entfällt schon heute das Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung).

Denn es wird ja schließlich nach wie vor von allen Seiten (Politik, Krankenkassen, Kassenaufsicht) hart daran gearbeitet, echten Wettbewerb unter den Krankenkassen zu verhindern. Dieser wäre jedoch dringend angebracht, um die bei einigen Kassen nach wie vor vorhandene Überbürokratisierung zu Gunsten von mehr individueller Kundenorientierung abzubauen und bei überdurchschnittlich beitragsteuren Kassen mit nur geringem freiwilligem Leistungsangebot ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis im Sinne der Versicherten zu erreichen.

Gruß
Elgin

Dummes Zeug, Frau Fischbach

Jack @, (vor 7496 Tagen) @ Elgin Fischbach

Wenn Sie schreiben:

"... ähnlich der bereits bestehenden Fusionsregelung (bei Fusionen mehrerer Krankenkassen entfällt schon heute das Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung)."

so ist das völlig überholt. Zwar hatten sich einige Kassen und das Bundesversicherungsamt auf den Standpunkt gestellt, das Sonderkündigungsrecht gäbe es nicht bei Kassenfusionen, aber genau das wurde vom Bundessozialgericht verworfen: Bei Kassenfusion hat der Versicherte das Sonderkündigungsrecht, wenn sich für ihn bei der Fusion der Beitrag erhöht. Die unrühmliche Taunus BKK hat nämlich alle diesbezüglichen Prozesse vor dem BSG verloren. http://www.kassenfusion.de

Re: Dummes Zeug, Frau Fischbach

Elgin Fischbach @, (vor 7496 Tagen) @ Jack

Dieses BSG-Urteil ist jedoch noch längst nicht von allen Krankenkassen akzeptiert. Wie ist sonst zu erklären, dass wechselwillige Versicherte in derartigen Fällen oftmals explizit auf dieses Urteil hinweisen - d. h. es kennen - müssen?

Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber hier endlich "Nägel mit Köpfen" macht!

Gruß
Elgin

Schon wieder dummes Zeug, Frau Fischbach

Jack @, (vor 7495 Tagen) @ Elgin Fischbach

Sie haben doch die falsche Rechtsauffassung zitiert. Nicht irgendeine Krankenkasse. Haben Sie schon vergessen, welchen Mist Sie heute morgen um 11.50 Uhr gepostet haben?

Dass irgendwelche Krankenkassenmitarbeiter das BSG-Urteil angeblich nicht kennen, wäre doch nur deren Uninformiertheit anzulasten. Und wer nicht informiert ist, ist immer der Dumme.

Re: Juchu, ich sehe eine neue Klagewelle kommen.

reformstau, (vor 7492 Tagen) @ Jack

Also nachdem die Senkung von 0,9 BS-Punkten vorgeschrieben ist, weil diesen Anteil ja dann der Versicherte alleine zu tragen hat, entsteht meiner Meinung nach in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht, wenn sozusagen "gleichzeitig" von einer Kasse wieder "erhöht" bzw. insgesammt nicht um 0,9 BS-Punkte gesenkt wird!

Denn die "Senkung" um 0,9 ist ja keine Senkung sondern nur eine Umverteilung bei der Aufbringung der Mittel.

Es kann natürlich sein, dass es Kassen auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, aber nach meinem Rechtsempfinden müssten sie diesen in jedem Fall verlieren.

Re: Dummes Zeug, Frau Fischbach

Chris, (vor 7485 Tagen) @ Jack

Also ich muss sagen die TAUNUS BKK hat dafür gesorgt das nun ein BSG URteil gibt und dieses muss jede Kasse akzeptieren. Leider schauen die Leute nie Richtig was eine KASSE aales macht

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