Mindestbemessung 1811,25 Euro (Gesetzliche Krankenkassen)
Hat sich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, wie viele Menschen mittlerweile dauerhaft selbstständig unter der sogenannten "Mindestbemessungsgrenze" verdienen?
Nach §240, Absatz 1 SGB V müsste es so sein:
" (1) Fuer freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung durch die Satzung geregelt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfaehigkeit des freiwilligen Mitglieds beruecksichtigt."
Fällt eigentlich irgendjemandem auf , das hier eine himmelschreiende, wenn auch lukrative, Ungerechtigkeit besteht?
Und, falls ja, gibt es Ideen, da mal was dran zu ändern?