Vorerkrankungszeiten / anrechenbare Krankheiten (Gesetzliche Krankenkassen)

ichweiss(nicht)bescheid, (vor 7505 Tagen)

Hallo,

ist die KKasse verpflichtet, die sog. Vorerkrankungszeiten innerhalb der Blockfrist unmittelbar zu prüfen, oder geschieht dies nur auf Anfrage durch den Arbeitgeber?

Wer weiss mehr, evtl. sogar die Gesetzesgrundlage; denn auf dem § 49 SGB V gehts ja nicht klar hervor.


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