Zurück in die Familienversicherung? (Gesetzliche Krankenkassen)

Vera, (vor 7514 Tagen)

Ich möchte gerne das folgende wissen:
Wie sieht es aus, wenn man familienversichert ist und plant, nur für eine bestimmte Zeit freiberuflich tätig zu sein (ein einmaliger Auftrag)? Mich interessiert, ob es geht, dass die Krankenkasse mich nach Ablauf von z.B. 2 Monaten wieder familienversichert.
Muss man denn beim Finanzamt melden, dass man nicht mehr freiberuflich ist oder reicht einfach eine Mitteilung an die Krankenkasse? Geht es schnell und problemlos, in die Familienversicherung zurückzukehren? Oder gibt es keinen Weg zurück?

Wäre für eine Antwort auf meine Fragen sehr dankbar.

Re: Zurück in die Familienversicherung?

Trabbifahrer @, (vor 7512 Tagen) @ Vera

das funktioniert prinzipiell,

in den Monaten, in denen du "hauptberuflich selbständig" bist besteht kein Anspruch auf Familienversicherung, danach besteht dieser sofort wieder.

Unter Umständen wäre z.B. der Honorarvertrag für die Kasse interessant, da aus diesem eventuell Beginn und Ende der Freiberuflichkeit hervorgeht.

Gewerbeabmeldung ist nicht zwingend notwendig, der Nachweis, das du "nicht hauptberuflich selbständig", dies bedeutet unter 14 Wochenstunden, unter 400 EUR Einnahmen mtl., bist, reicht aus.

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