Re: Zurück in die Familienversicherung? (Gesetzliche Krankenkassen)
das funktioniert prinzipiell,
in den Monaten, in denen du "hauptberuflich selbständig" bist besteht kein Anspruch auf Familienversicherung, danach besteht dieser sofort wieder.
Unter Umständen wäre z.B. der Honorarvertrag für die Kasse interessant, da aus diesem eventuell Beginn und Ende der Freiberuflichkeit hervorgeht.
Gewerbeabmeldung ist nicht zwingend notwendig, der Nachweis, das du "nicht hauptberuflich selbständig", dies bedeutet unter 14 Wochenstunden, unter 400 EUR Einnahmen mtl., bist, reicht aus.