Krankenkassenbeitrag f. Vergangenheit (Gesetzliche Krankenkassen)

Svenja, (vor 7515 Tagen)

meine KK hat mich, Studentin, vor. ca. 2 1/2 in den Studententarif eingestuft. Vor kurzem habe ich eine Einkommensanfrage erhalten und weil ich verheiratet bin, will man jetzt die Einkommensnachweise seit Versicherungsbeginn sehen. Ich habe zuvor nie eine entsprechende Anfrage erhalten, d.h. es wurde weder nach meinem Familienstand noch nach dem Einkommen meines Mannes gefragt. Ich selbst ging davon aus, dass es im Ermessen der KK läge, welchen Tarif sie wählt.
Nun droht man mir, falls ich die Unterlagen nicht einreiche, mich in den Höchstbetrag einzustufen.
1. Muss ich die Unterlagen für die Vergangenheit einreichen?
2. Kann mich die KK tatsächlich nach Höchstbetrag einstufen u. wonach richtet der sich?
3. Kann die KK ggf. eine Nachzahlung verlangen, obwohl sie vorher nie nach dem Einkommen meines Mannes gefragt hat?
Danke
Svenja


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