Krankengeld, dann Mutterschaftsgeld (Gesetzliche Krankenkassen)

Schneewittchen @, (vor 7520 Tagen)

Hallo!
Ich werde vorraussichtlich im Frühjahr (ET 18.4.) mein erstes Kind bekommen. Vergangenes Jahr hab ich bis zum Juni Arbeitslosengeld bezogen und seitdem bekomm Krankengeld. Mein Anspruch auf ALG ist inzwischen ausgelaufen. Ich werde bis zum Mutterschutz wahrscheinlich arbeitsunfähig sein.
Fragen dazu:
1. wie wird das Mutterschaftsgeld berechnet?
2. nach dem Mutterschutz werd ich wahrscheinlich kein Einkommen haben, da ich mit meinem Freund (KV) zusammenlebe und mich erstmal der Kinderbeutreuung widmen will. Wie ist das jetzt mit dem Erziehungsgeld, zählt da das Einkommen meines Freundes (ja unser einziges Einkommen nach der Geburt) bei der Berechnung allein oder spielt es eine Rolle was ich vorher an ALG und Krankengeld im Jahr 2004 und Anfang 2005 bekommen hab?
3. bin ich während der Zeit wo ich Erziehungsgeld bekomme krankenversichert?
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich was ich wissen will und jemand kann mir helfen!
Gruß Schneewittchen

Re: Krankengeld, dann Mutterschaftsgeld

Jan, (vor 7520 Tagen) @ Schneewittchen

1. du erhälts ab Beginn der Schutzfrist Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes
2. nach dem Mutterschutz bekommst du Erziehungsgeld von der Erziehungsgeldstelle (z. Bsp.: Stadt oder Gemeinde). Während des Bezuges von Erziehungsgeld bleibt du beitragsfrei bei deiner Krankenkasse Mitglied; wegen der Höhe des Erziehungsgeldes solltest du dich mit der Erziehungsgeldstelle in Verbindung setzen

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