Re: Krankengeld, dann Mutterschaftsgeld (Gesetzliche Krankenkassen)
1. du erhälts ab Beginn der Schutzfrist Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes
2. nach dem Mutterschutz bekommst du Erziehungsgeld von der Erziehungsgeldstelle (z. Bsp.: Stadt oder Gemeinde). Während des Bezuges von Erziehungsgeld bleibt du beitragsfrei bei deiner Krankenkasse Mitglied; wegen der Höhe des Erziehungsgeldes solltest du dich mit der Erziehungsgeldstelle in Verbindung setzen