Re: Krankengeld, dann Mutterschaftsgeld (Gesetzliche Krankenkassen)

Jan, (vor 7519 Tagen) @ Schneewittchen

1. du erhälts ab Beginn der Schutzfrist Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes
2. nach dem Mutterschutz bekommst du Erziehungsgeld von der Erziehungsgeldstelle (z. Bsp.: Stadt oder Gemeinde). Während des Bezuges von Erziehungsgeld bleibt du beitragsfrei bei deiner Krankenkasse Mitglied; wegen der Höhe des Erziehungsgeldes solltest du dich mit der Erziehungsgeldstelle in Verbindung setzen


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